Die Mandanten berichten mir immer wieder: Es ging alles so
schnell.
Hektik, Unsicherheit und falsches Vertrauen in den Unfallgegner sind die wesentlichen Ursachen, um Fehler an der Unfallstelle zu begehen.
Die Wahrscheinlichkeit selbst zum Unfallbeteiligten zu werden, ist und
bleibt gross. Statistisch geschieht das alle 5 Jahre - in Zeiten des
KlimaWandels steigt durch die erhöhte Nutzung von Fahrad, E-Bike,
E-Roller und E- Scooter die Anzahl der Zwischenfälle mit Fussgängern.
Verkehrsunfälle treffen also zunehmend Menschen, die nicht (durch eine
Haftpflichtversicherung) abgesichert sind. Dabei bedauern es Mandanten immer wieder, sich
nicht von Anfang an, juristisch über Ansprüche informiert zu haben. Viele Rechtsschutzversicherte haben dabei sogar meist einen Anspruch auf eine erste
Rechtsberatung.
Wir sind da
Wir beraten Sie bei der Frage, welche Ansprüche z.B. Schmerzensgeld und -höhe, Wertminderung, Mietwagen, Nutzungsausfall oder Haushaltführungsschaden
man in Ihrem Fall geltend machen sollte. Selbstverständlich können wir Ihnen auch in Spezialkonstellationen wie z. den juristisch teils verzwickten
Fall des Schadens am Leasingfahrzeug weiterhelfen.
Und auch bei Konsequenzen, die von Seiten des Staates dem Geschädigten oder dem Unfallverursacher drohen (vgl. Leistungsangebot: Verteidigung gegen
Ordnungswidrigkeiten oder Strafvorwürfe), helfen wir Ihnen.
Da für die Klärung des Unfallhergangs und der persönlichen Situation des Beteiligten ein ausführliches Gespräch notwendig machen, bieten wir eine kurzfristige
Terminvereinbarung. Rufen Sie an