Sport bewegt und fasziniert! Diese Feststellung machen nicht nur die Zuschauer, sondern auch die Aktiven selbst. Leider kann aufgrund
vielfältiger Erscheinungen das Erlebnis Sport beeinträchtigt werden. Zu denken ist beispielsweise an Dopingvorwürfe, Manipulationen
oder aber auch Vorwürfe undisziplinierten Verhaltens gegenüber Sportlern und/ oder der Zuschauer. Dabei setzen Profisportler ihren Körper
besonderen Belastungen aus, die zT als Berufskrankheiten anerkannt sind.
Die sport-juristischen Diskussionen um die Schiedsrichtermanipulationen in 2005 (der Berufsträger der Wirtschaftskanzlei Weber LL.M. arbeitete
seinerzeit für die ZDF-Redaktion frontal 21 und wirkte maßgeblich bei der Recherche im Fall Hoyzer mit) zeigten sportspezifische Eigenheiten der
anwaltlichen Tätigkeit aus. So sind neben journalistischen- öffentlich wirksame Komponenten zu beachten: Gerüchte über Verletzungen schaden dem Verein
und vor allem dem Sportler.
Schnell droht der Verdächtige/ Beschuldigte in der öffentlichen Wahrnehmung zum Schuldigen und vorsätzlich handelnden Täter abgestempelt zu werden.
Diese Gefahr ist umso größer, als im Strafprozess, in dem der Staatsanwaltschaft als Anklägerin die Aufgabe zufällt, ihren Tatvorwurf zu beweisen,
die Sportkonstitute keine derartige Beweisverteilung vorsehen. Demnach obliegt es hier dem Sportler (!) und seinen Beratern, zB Dopingvorwürfe zu entkräften
und zu widerlegen.
Diese Besonderheiten auszuloten und das Verhalten insoweit abzustimmen, ist nur eine Aufgabe von vielen, die der anwaltliche Berater erfüllen kann.
Wir unterstützen auch bei der nächsten Vertragsverhandlung - selbstverständlich auch im Hintergrund.