Wie kann ich verhindern, dass gegen meine Firma eine Fahrtenbuchauflage verhängt wird?
Wenn ein Verkehrsverstoß von einigem Gewicht begangen wurde, und die Behörde nicht den Fahrzeugführer ermitteln kann, kann eine #Fahrtenbuchauflage gegen den #Halter ausgesprochen werden.
Wird die Pflicht zum Fahrtenbuch auferlegt, gilt das
auch für alle (Leasing-) Ersatzfahrzeuge. Selbst bei einem neu gekauften Kfz, greift die Auflage. Man kann also nicht damit durchdringen, dass einem dem Pkw,
mit dem der nicht ermittelbare Verstoß begangen wurde, gar nicht gehörte, so das VG München am 12.03.2019 (Az.: 11 Cs 18/2476). Es reiche die Verfügungsbefugnis und Kontrollmöglichkeit über das Tatfahrzeug aus: und daher
gibt die Auflaga auch für Ersatzfahrzeuge.
Das VG #Stuttgart hat in seiner Entscheidung vom 12. Juli 2019 (Aktenzeichen: 17 K 3012/18) die Grundsätze dann noch einmal für eine solche #Auflage nach § 31a StVZO zusammengestellt:
Die Ermittlung des Fahrzeugführers ist danach als unmöglich anzusehen, wenn die zuständige Behörde nach dem Umständen des Einzelfalls nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen getroffen hat.
Dabei geht das Gericht davon aus, dass ein
zweimaliges Anschreiben des Fahrzeughalters ausreicht, um die Ermittlung als unmöglich anzusehen.
Im Unternehmensbereich problematisch: Es ist irrelevant, ob das Unternehmen ein Verschulden trifft oder ob es sich etwa darauf verlassen durfte, dass sich der betroffene Mitarbeiter selbst um die Angelegenheit kümmert:
Es reicht aus, wenn ihr Verhalten für den Misserfolg der #Ermittlungsmaßnahmen (mit)ursächlich war. Um also in Zukunft eine #Fahrtenbuchauflage zum Nachteil des Unternehmens zu verhindern, muss man nach dieser Entscheidung wohl aktiver als bisher tätig werden.