Wirtschaftsrecht: So vielseitig wie Ihr Unternehmen
Unternehmer und Unterlasser:
Es soll nur zwei Arten von Menschen geben.
Grundvoraussetzung für den Erfolg ist die Kenntnis der Unternehmensführung vom Kernbereich des jeweiligen Tätigkeits- resp. Berufsfeldes.
Aber die Beherrschung des operativen Geschäfts verlangt heute mehr denn je die zeitweise Unterstützung/ Hilfe von außen.
Eine Art Komplettpaket
Angefangen von der wirtschafts- und handelsrechtlichen Vertragsgestaltung, über das Markenrecht über das Arbeitsrecht und das Handelsvertreterrecht,
den Entwurf und die Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (z.B. in Form der Einkaufs-, Handels- oder Lieferbedingungen) bis hin
zur Ad-hoc-Hilfe bei unvorhersehbaren Komplikationen (Autounfällen, Kunden-/ Lieferantenstreitigkeiten, Durchsuchungen, Abwehr ungerechtfertigter
Ansprüche von Dritten). Wettbewerbsstreitigkeiten (Abmahnungen und Abmahnungsabwehr) gehören ebenfalls zu unserer Tätigkeit wie das Inkasso und die
Zwangsvollstreckung gegen Schuldner.
Die Abrechnung für außergerichtliche Tätigkeiten erfolgt im nachvollziehbaren Zeithonorar-Takt (soweit im Rahmen des RechtsanwaltsVergütungsGesetz
möglich). Eine Übersicht über die Anwaltsvergütung erhalten Sie über den Link unten auf unserer Seite. Ebenfalls vertreten wird die
Kanzleiphilosophie, dass die effiziente Erreichung der bei Mandatsbegründung vereinbarten Ziele vorrangige Handlungsmaxime ist und Mandate nicht
zwingend in einem streitigen Prozess enden müssen.