Wirtschaftsrecht: So vielseitig wie Ihr Unternehmen
Unternehmer und Unterlasser:
Es soll nur zwei Arten von Menschen geben.
Grundvoraussetzung fuer den Erfolg ist die Kenntnis der Unternehmensfuehrung vom Kernbereich des jeweiligen Taetigkeits- resp. Berufsfeldes.
Aber die Beherrschung des operativen Geschaefts verlangt heute mehr denn je die zeitweise Unterstuetzung/ Hilfe von aussen.
Eine Art Komplettpaket
Angefangen von der wirtschafts- und handelsrechtlichen Vertragsgestaltung, ueber das Markenrecht ueber das Arbeitsrecht und das Handelsvertreterrecht,
den Entwurf und die Ueberpruefung von Allgemeinen Geschaeftsbedingungen (z.B. in Form der Einkaufs-, Handels- oder Lieferbedingungen) bis hin
zur Ad-hoc-Hilfe bei unvorhersehbaren Komplikationen (Autounfaellen, Kunden-/ Lieferantenstreitigkeiten, Durchsuchungen, Abwehr ungerechtfertigter
Ansprueche von Dritten). Wettbewerbsstreitigkeiten (Abmahnungen und Abmahnungsabwehr) gehoeren ebenfalls zu unserer Taetigkeit wie das Inkasso und die
Zwangsvollstreckung gegen Schuldner.
Die Abrechnung fuer aussergerichtliche Taetigkeiten erfolgt im nachvollziehbaren Zeithonorar-Takt (soweit im Rahmen des RechtsanwaltsVerguetungsGesetz
moeglich). Eine Uebersicht ueber die Anwaltsverguetung erhalten Sie ueber den Link unten auf unserer Seite. Ebenfalls vertreten wird die
Kanzleiphilosophie, dass die effiziente Erreichung der bei Mandatsbegruendung vereinbarten Ziele vorrangige Handlungsmaxime ist und Mandate nicht
zwingend in einem streitigen Prozess enden muessen.