Unfall mit Handy filmen - geht gar nicht
Dass man während der Fahrt nicht mit dem #Handy in der Hand telefonieren darf, ist allseits bekannt.
Nun hat sich das AG Castrop-Rauxel mit einem Vorwurf gegen einen Autofahrer auseinanderzusetzen gehabt, der Opfer filmte.
Ein Polizist hatte beobachtet, wie er während der #Vorbeifahrt an einer Unfallstelle das Mobilphone "horizontal in der Hand in Richtung des verunfallten Fahrzeugs hielt" und das Gerät sogar während der Vorbeifahrt in Richtung der Unfallstelle mitdrehte. Es war eine #Geldbuße von 125 € auferlegt worden.
Man hatte sich damit verteidigt, dass man das Telefon lediglich vom Beifahrersitz an eine andere Stellen legen wollte.
Hiermit konnte der Fahrer nicht durchdringen: Das Gericht hielt dies für eine #Schutzbehauptung. Der Angeklagte hatte keine Erklärung dafür, dass er das Telefon horizontal hielt, noch warum er es in Richtung der #Unfallstelle mitdrehte.
Urteil vom 29. Januar 2019 zum Aktenzeichen 6 OWi 313/18.
Worin liegt eigentlich der Unterschied zwischen den beiden?
Die #Fahrerlaubnis ist die amtliche Genehmigung zum Lenken eines bestimmten Kraftfahrzeugs. Der #Führerschein ist nur der Ausweis. Ihn kann man zB im Urlaub verlieren und freilich darf man weiterhin Kfz führen.
Wen ein #Fahrverbot trifft, der darf vorübergehend die Erlaubnis nicht nutzen.
Wem aber zB wegen einer Straftat die Fahrerlaubnis entzogen wird, muss nicht nur den "Schein" abgeben, sondern muss nach einer Wartezeit (und ggf. einem Test) die Fahrprüfung neu bestehen.
Unser dringende Rat: In solchen Konstellationen eines kritischen und folgenreichen Verfahrens sollte man sich der Hilfe eines Anwalts bedienen. Vielleicht gelingt es aus einer Entziehung nur ein Fahrverbot werden zu lassen.