Unfälle treffen einen meist unverhofft. Wer aufgrund eines #Unfalls einen #Ersatzwagen angeboten bekommt, kann im Moment gar nicht ermessen, welche Abrechnungstarife üblich sind. Weitläufig ist noch bekannt, dass es ein Fahrzeug einer kleineren Klasse sein muss, um den Gebot der #Schadensminderung nachzukommen.
Welche drei Tarife lassen sich noch unterscheiden: Beim #Normaltarif handelt es sich um einen Preis für Selbstzahler (Miete zu privaten oder geschäftlichen Zwecken).
Der
Unfallersatztarif liegt etwa 20 Prozent darüber und berücksichtigt die besondere Unfallsituation.
Unterhalb des
Normaltarifs bewegt sich der
Werkstattersatztarif, ein Kundenbindungsinstrument mit der Besonderheit eingeschränkter #Freikilometer.
Ein Rechtsanwalt kann dabei helfen, den passenden Tarif zu wählen. Zudem übernimmt er die weitere Schadensabwicklung.