#Section #Control - die abschnittsmäßige Geschwindigkeitsüberwachung in Niedersachsen ist (jetzt) verfassungskonform. Das hat das NdsOVG am 3.07.2019 - Az 12 MC 93/19 - nun festgestellt.
Das Besondere an diesem Messverfahren ist, dass hier zunächst einmal anlaßlos alle Pkws in einem bestimmten Abschnitt gemessen werden. Errechnet das Messgerät dann eine zu schnelle Durchfahrt, wird ein #OWi Verfahren eingeleitet. Die Daten der anderen Kfz werden gelöscht. Für die Rechtmäßigkeit fehlte in Nds am Anfang eine Rechtsnorm, die inzwischen aber erlassen wurde. Jetzt darf das Verfahren rechtmäßig angewendet werden.
Es gibt gleichwohl zahlreiche Fehlerquellen, die gegen Messungen vorgebracht werden können.
Dabei hilft die Rechtsanwaltschaft, denn nur ihr wird Akteneinsicht gewährt.