Muss ich erhöhtes Parkentgeld auf dem Supermarkt Parkplatz akzeptieren?
Dass beim #Supermarkt, #Krankenhaus und besonderen #Einrichtungen das Parken auf privaten Parkplätzen nur noch mit Parkscheibe und zeitlich befristet ist, kennt man.
Die Kontrolle erfolgt ausnahmsweise vom privaten Betreiber: das ist eine Besonderheit. Nun hat am 18.12.2019 der #Bundesgerichtshof - konkret der für Miete und Leihe zuständige Senat - entschieden, dass der Betreiber des Parkraums nicht unbedingt die #Fahrereigenschaft nachweisen müsse. Die Entscheidung wird wohl so zu interpretieren sein, als es zunächst ausreiche, die #Haltereigenschaft nachzuweisen. Zwar hafte der #Halter nicht per se für den #Parkverstoß, doch treffe ihn manchmal die sekundäre #Darlegungspflicht zum Fahrer, wenn er zB behauptet, er habe den Wagen nicht dort abgestellt.
Es wird dann auf den Einzelfall ankommen, was im Verfahren vorzutragen ist.