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Zu Schnell mit Vorsatz?

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Vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung #Ordnungswidrigkeiten im €Geschwindigkeitsbereich werden in der Regel als fahrlässige Tat begangen. Eine Strafverschärfung gibt es für die vorsätzliche Begehung. Aber wann muss man eigentlich zwingend von einer solchen #vorsätzlichen #Geschwindigkeitsüberschreitung ausgehen?
Dafür hat die Rechtsprechung bestimmte Indizien konkretisiert, die eine #Vorsatztat idR implizieren: So sei bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von über 40% regelmäßig nur noch eine Vorsatzbegehung in Betracht komme, vgl. KG Beschluss 6.5. 2019 oder auch OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.4.2014, Az (2B) 53 Ss-OWi 230/14.

Wenn die Überschreitung unterhalb dieser Grenze liege, sind zusätzliche Indizien für die Annahme einer vorsätzlichen Begehung erforderlich.
Diese fehlen häufig in amtsgerichtlichen #Entscheidungen. Verteidiger sind aufgerufen, hier die Urteilsgründe intensiv durchzuschauen. Spätestens an dieser Stelle ist die Einschaltung eines Strafverteidigers dringend empfohlen.
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