Der in Freiburg residierende Senat des OLG Karlsruhe hat am 25.5.2019 in Diesel Abwicklungsfällen die Verkäufer von #Neufahrzeugen mit unzulässiger Abschalteinrichtung zur Lieferung von typengleichen #Nachfolgemodellen verurteilt.
Die Beklagten sollen auch in diesen Fällen noch bis zum Schluss versucht haben, es nicht zur Entscheidung durch das Gericht kommen zu lassen. Doch die Kläger gaben nicht auf und blieben hart.
Auch wenn es nun wahrscheinlich in die Revision geht, haben Kläger die Möglichkeit, sich auf diese Entscheidungen zu berufen.
Hier der Link zur Pressemitteilung: http://www.olg-karlsruhe.de/pb/,Lde/Startseite/Medien/Oberlandesgericht+Karlsruhe+-+Zivilsenate+in+Freiburg+-+Entscheidungen+in+_Dieselfaellen_+Verkaeufer+von+Neufahrzeugen+mit+unzulaessiger+Abschalteinrichtung+zur+Lieferung+von+typengleichen+Nachfolgemodellen+verurteilt/?LISTPAGE=1149727